Plus- und Minuspunkte
- Automatischer Füllstopp bei 80%
- Prüfung der Gastankflasche mit der Gasanlage alle 2 Jahre, unabhängig von der HU. (Neue Gesetzes Reglung seit 10.6.2024)
Beschreibung
Diese 67R-01 wiederbefüllbare, homologierte Tankflasche lässt sich dank integriertem Multi-Ventil, samt automatischen 80% Füllstopp, flexibel und direkt betanken. Tanken statt tauschen. Sie müssen diesen Gastank nicht neu zertifizieren lassen, da dieser Gastank bei der HU Prüfung des Fahrzeugs mit kontrolliert wird.
Die einfache Montage geschieht mithilfe von 3 Bolzen im Boden des Gaskastens. Es wird keine extra Gasflaschenhalterung benötigt. Der vormontierter Kragen kann abgeschraubt werden, um Platz zu sparen. (Höhe ohne Kragen: 47 cm)
Eine sichere Gasflasche
Dieser Gastank ist so entwickelt worden, dass dieser unter nahezu allen Umständen sicher verwendet werden kann. Die Teile, die für die sichere Handhabung verantwortlich sind, sind:
- Der Füllstopp gewährleistet, dass die Gasflasche nie über 80% befüllt wird.
- Das Überdruckventil (oder Feder) verringert die Chance einer Explosion, sogar wenn Funken oder Feuer in der Nähe kommen.
- Der Stahl ist 4 mm dick und damit fast 2x so dick wie das einer traditionellen Gasflasche.
- Der Verdampfer gewährleistet, dass das Gas die Gasflasche nicht flüssig verlassen kann.
- Durch den Auslaufschutz im Gashahn kann außerdem kein Gas entfliehen bei plötzliches Aufdrehen.
Ihre Gasflasche einsatzbereit machen?
Damit deine Gasflasche einsatzbereit ist, bieten wir hier rechts die benötigte Produkte an, die oft mitbestellt werden. Damit erhältst du in 1 Paket, alles was benötigt wird, um die neue Gastankflasche sofort für den Gebrauch anzuschließen.
Die Deutsche Bundesregierung hat das Gesetz zu Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen geändert!! (Juni 2024)Flüssiggasanlagen in Freizeit-Fahrzeuge, mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, muss man jetzt alle 24 Monate prüfen lassen, sowie vor der 1. Inbetriebnahme und nach Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Dies unabhängig von der HU des Fahrzeugs, und laut (StVZO) § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Link: https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2024/6/19/gaspruefung-in-stvzo-aufgenommen-check-der-gasanlage-in-wohnmobil-und-wohnwagen-wird-zur-pflicht